UVC Luftreiniger mit Überbrückungshilfe 3
Jetzt Vorteile nutzen !!

Die Corona Überbrückungshilfe III wurde für kleine und mittelständische Unternehmen aufgestockt! 
Jetzt die Vorteile nutzen !!!

Durch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. 04  wurde die Überbrückungshilfe III aufgestockt, der monatliche Maximalbetrag für alle Unternehmen wurde auf  20.000 € pro Monat erhöht, die Laufzeit des Programmes für viele betroffene Unternehmen bis Ende Juni 2021 verlängert sowie den Kreis der Antragsberechtigten ausgedehnt.


Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von

    bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
    bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
    bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.


Was wird dabei erstattet:

Die Anschaffung mobiler Luftreiniger durch UV-C-Licht!

Nachzulesen unter folgendem Link:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ueberbrueckungshilfe-lll.html
Siehe Pkt. 2.4 :  Welche Kosten sind förderfähig
                               ->  Pkt. 16.  Ausgaben für Hygienemaßnahmen

Sichern Sie sich jetzt die staatliche Förderung und nutzen Sie die Vorteile beim Kauf von
Luftreinigern der UV-Cero Serie.

Nachweisliche Desinfektionsrate von 99,9 % betreffend Viren, 
sowie absolut strahlungssicher! 


Für weitere Infomationen besuchen Sie unsere Homepage: www.uv-cero.de